SEHEN
STATT HÖREN
... 21.Juli 2002 1095. Sendung
In dieser Sendung:
EMBRYONENFORSCHUNG - Informationen und Stellungnahmen
von Fachleuten
DER LETZTE GEHÖRLOSE - Szenen aus einem Science-Fiction-Spielfilm
Präsentator Jürgen Stachlewitz: Hallo, willkommen
bei Sehen statt Hören! Vor einigen Wochen, genau
am 18. Juni, hat eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs
große Aufregung verursacht und zu heftigen Protesten
geführt. Das Gericht hat einem Elternpaar Schadenersatz
zuerkannt, weil die Ärzte bei den Untersuchungen
während der Schwangerschaft der Mutter die Behinderung
ihres Kindes nicht erkannt hatten. Die Eltern hätten
es sonst abtreiben lassen. Dieser Fall ist ein Beispiel
dafür, dass immer mehr Eltern denken, sie hätten
ein Recht auf ein gesundes Kind, also auf perfekten
Nachwuchs, und dass deswegen die Zahl der Abtreibungen
von Kindern mit Behinderungen immer mehr ansteigt. Es
gibt auch immer mehr und immer heißere Diskussionen
– über „Pränatale Diagnostik“,
„Präimplantations-Diagnostik“, über
Embryonenforschung und Genforschung. Und es wird vor
gefährlichen Entwicklungen gewarnt. Deshalb wollen
wir Ihnen heute zu diesem ernsten Thema einige wichtige
Grundinformationen liefern!EMBRYONENFORSCHUNG - Informationen
und Stellungnahmen von Fachleuten
Moderation Anton Schneid vor Bundestag: „Embryonenforschung
– das Geschäft mit der Hoffnung?“,
so lautet unser Thema, weil einige Forscher die Hoffnung
verbreiten möchten, dass kranken Menschen durch
die Forschung an Embryonen vielleicht irgendwann einmal
geholfen werden könnte. Wie entsteht ein Embryo
? Grafik : Eizelle, Entstehung des Embryos – Fötus
- Babys Der männliche Samen und die weibliche Eizelle
verschmelzen miteinander. Die Zellen teilen sich, ein
Embryo wächst zu einem Baby heran.
Anton: Fötus Ein Embryo ist eine befruchtete Eizelle,
aus der sich der Mensch entwickelt. Um embryonale Stammzellen
zu gewinnen, muss ein menschliches Embryo etwa fünf
Tage nach der Befruchtung getötet werden. Wenn
Zellen aus der Blastozyste (also der Hülle des
Embryos) genommen werden, stirbt das Embryo ab.
Anton: Die Zellen von Embryonen sind bei Wissenschaftlern
beliebt, weil sie hoffen, dass diese in kurzer Zeit
zu den unterschiedlichsten Zellarten heranwachsen können.
(Alleskönner) – z.B. zu Herzzellen, Knochenzellen,
Lungenzellen und Nervenzellen. Das Forschen an Embryonen
war bisher in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz
verboten. In einigen Ländern ist es erlaubt. Aber
nur in Israel, USA, und Schweden ist bisher die Herstellung
embryonaler Stammzellen gelungen. In Großbritannien
hat man in den letzten Jahren Zehntausende von Embryonen
zerstört, ohne embryonale Stammzellen aus ihnen
herstellen zu können.
Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz
– EschG), vom 13. Dezember 1990
§ 1 Missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
wird bestraft, wer
1. auf eine Frau eine fremde, unbefruchtete Eizelle
überträgt,
2. es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck
künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft
der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt.
Anton: Jetzt gibt es eine Ausnahme: Hier in Berlin hat
der Bundestag am 25. April 2002 dem Stammzellengesetz
zugestimmt, nach dem mit Stammzellen von Embryonen,
die vor dem 1. 1. 2002 gezeugt wurden, geforscht werden
darf. Die Befürworter der Embryonenforschung geben
an, dass durch die Nutzung der stark entwicklungsfähigen
jungen Zellen die Hoffnung besteht, Krankheiten wie
Parkinson, Multiple Sklerose, Zucker, Herzmuskelschwäche
etc. zu heilen. Ist das realistisch oder wird da ein
Geschäft mit der Hoffnung gemacht?
Dr. Sigrid Graumann, Biologin, Institut Mensch, Ethik
und Wissenschaft, Berlin: Es ist heute viel zu früh,
konkrete Krankheiten anzugeben, die man mit der embryonalen
Stammzellforschung möglicherweise mal zukünftig
heilen kann. Von daher wird tatsächlich ein Geschäft
mit der Hoffnung betrieben. Die Forschung mit embryonalen
Stammzellen steht noch ganz am Anfang. Das ist reine
Grundlagenforschung und hat mit therapeutischen Anwendungen
noch nichts zu tun.
Anton: Seit kurzem ist das Stammzellengesetz in Kraft
getreten. Kann jetzt auch mit den „überzähligen
Embryonen“ aus künstlichen Befruchtungen
geforscht werden?
Sigrid: Nein, in Deutschland darf auch weiterhin keine
Embryonenforschung gemacht werden. Das bedeutet, dass
die deutschen Forscher keine eigenen embryonalen Stammzelllinien
herstellen dürfen. Sie dürfen Stammzelllinien
aus dem Ausland importieren, die vor einem bestimmten
Stichtag schon existiert haben. Mit diesen Stammzelllinien
dürfen sie jetzt arbeiten.
Anton an Bischof Huber: Warum sind Sie gegen den Import
embryonaler Stammzellen aus Israel?
Bischof Wolfgang Huber, Ev. Kirche Berlin-Brandenburg,
Ethik-Kommission des Dt. Bundestages: Embryonale Stammzellen
werden dadurch hergestellt, dass menschliche Embryonen
verbraucht werden. Bei der künstlichen Herstellung
von menschlichen Embryonen setzen wir aber voraus, dass
dies dem Zweck dient, menschliches Leben zu ermöglichen,
und nicht, Forschungsmaterial herzustellen. Deswegen
bin ich dafür, dass die Forschung diejenigen Wege
sucht, die ohne embryonale Stammzellen möglich
sind, und dass wir embryonale Stammzellen nicht importieren,
egal woher sie stammen.
Anton: Verstößt das Töten von Embryonen
gegen das biblische Gebot Gottes: Du sollst nicht töten?
Wolfgang: Das Wichtige an diesem biblischen Gebot besteht
ja darin, dass es eine Verpflichtung enthält. Nicht
nur ein Verbot, was man nicht tun soll, sondern vor
allem eine Verpflichtung, was man tun soll: Leben zu
schützen, so weit wir können!
Frage: Was ist eine Fruchtwasseruntersuchung?
Pfleger: Bei einer Fruchtwasseruntersuchung werden mit
einem Stich durch die Bauchdecke der Mutter Zellen aus
dem Fruchtwasser entnommen. Dadurch wird geprüft,
ob das im Mutterleib entstehende Kind gesund ist. Die
meisten Embryonen, bei denen ein schwerer „Defekt“,
eine schwere Behinderung festgestellt wird, werden getötet.
Anton zu Sigrid: Kann man mit einer Fruchtwasseruntersuchung
Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit nachweisen?
Sigrid: Man kann die genetische Anlage für Gehörlosigkeit
oder Schwerhörigkeit nachweisen, wenn es sich um
eine erblich bedingte Gehörlosigkeit handelt. Zusätzlich
muss das verantwortliche Gen identifiziert sein, und
es muss ein Gentest dafür zur Verfügung stehen.
Wenn diese Bedingungen alle erfüllt sind, kann
man Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit auch
vorgeburtlich genetisch testen.
Bild im Hintergrund: Zur Bestimmung der Geninformationen
benötigt man eine Blutprobe des Patienten. Ein
Gen enthält viele Erbinformationen.
Anton zu Sigrid: Wie zuverlässig sind pränatale
Untersuchungen und Gentests?
Sigrid: Die Gendiagnostik selber ist eigentlich recht
zuverlässig. Es gibt immer wieder natürlich
Laborfehler. Aber das kommt relativ selten vor. Was
vorkommen kann, sind Fehlgeburten in Folge der pränatalen
Diagnostik, also als Reaktion auf die Fruchtwasserentnahme.
Das ist natürlich für die Frauen ein großes
Problem. Ein weiteres ganz entscheidendes Problem besteht
für manche Krankheiten und Behinderungen darin,
dass aus dem Gentest selber nicht unbedingt auf ein
genaues Krankheitsbild oder eine genaue Behinderung
geschlossen werden kann. Das heißt dann für
die betroffenen Eltern bzw. für die Frauen, dass
sie gar nicht wirklich wissen, wie die Krankheit und
das Leben mit dem Kind wäre. Das kann eine sehr
unsichere Situation für die Entscheidung über
die Fortsetzung oder den Abbruch der Schwangerschaft
sein.
Anton an Gerlinde: Kann in Deutschland ein Arzt oder
die Krankenkasse eine schwangere Frau zwingen, pränatale
Tests, also Tests während der Schwangerschaft oder
einen Gentest machen zu lassen?
Gerlinde Gerkens: Präsidentin des Deutschen Gehörlosen
Bundes: In Deutschland gibt es so ein Gesetz nicht,
und das ist auch gut so. Aber es gibt einen moralischen
Druck auf die Frauen, die sich entscheiden müssen.
Wie das in Zukunft aussehen wird, ist die große
Frage.
Anton zu Gerlinde: Was bedeutet die Forschung an Embryonen
bzw. pränatale Diagnostik für die Gehörlosen?
Gerlinde: Man muss feststellen, dass es bei Gehörlosen
noch gar nicht so bewusst ist, dass es Embryonenforschung
gibt, das ist noch nicht so ins Bewusstsein getreten.
Ich habe eben schon gesagt, es gibt einen moralischen
Druck für gehörlose Mütter. Wenn man
erst mal sieht: Die Eltern sind gehörlos, dann
ist automatisch der Druck da, sich untersuchen zu lassen,
um zu sehen, was mit dem Kind ist. Das heißt,
die gehörlose Mutter kann dann entscheiden: Ich
will das Kind so oder so haben. Aber was passiert bei
hörenden Eltern, wenn die vor diese Entscheidung
gestellt werden?
Anton zu Gerlinde: Wie denken Sie über die Produktion
von Wunschkindern, sogenannten Designer-Babys, wie es
z.B. die zwei gehörlosen amerikanischen Lesben
taten?
Gerlinde: Meine Meinung, muss ich sagen, ist, dass es
„eine tolle Leistung ist“. Aus dem Grund:
Die beiden wollen ein Kind. Gehörlose wollen ein
gehörloses Kind. Das ist für die Forscher
ein großer Schock gewesen, weil man immer gesunde
Kinder haben möchte. Es steht immer die Gesundheit
im Vordergrund. Diese beiden wollen jetzt ein „behindertes
Kind“. Das ist für die Forscher ein Schock
gewesen, aber ich finde das gut.
Grafik: Wenn die natürliche Befruchtung nicht funktioniert,
kann man sie manchmal auch künstlich durchführen.
Bei einer künstlichen Befruchtung wird ein Ei aus
dem Eileiter der Frau entnommen und im Labor künstlich
befruchtet. Dadurch entstehen ca. 45.000 Kinder pro
Jahr in Deutschland.
Anton: Nach einer künstlichen Befruchtung werden
die befruchteten Eizellen (=Embryonen) vor dem Einsetzen
in die Gebärmutter auf Krankheiten getestet. Wenn
diese Embryonen unerwünschte genetische Eigenschaften,
z.B. einen Gendefekt aufweisen, werden sie nach der
Untersuchung nicht eingesetzt, sondern abgetötet.
( = Präimplantationsdiagnostik)
Anton zu Wolfgang: Wie denken Sie über die PID
und welche Entwicklung sehen Sie in Deutschland auf
uns zukommen?
Wolfgang: Es wird ja vorgeschlagen, die Präimplantionsdiagnostik
nur in ganz wenigen Fällen anzuwenden, in denen
eine genetische Belastung der Eltern vorliegt und diese
Eltern sich aber ein Kind ohne eine solche Belastung
wünschen. Wenn man das tut, handelt es sich um
eine Selektion. Und man muss sehr genau nachprüfen,
ob dieses selektive Handeln sich ausweiten wird. Ob
Eltern dann als Nächstes auch sagen können
und sagen werden: Wir wünschen uns ein Mädchen
oder wir wünschen uns einen Jungen. Ob die Präimplantationsdiagnostik
dann das Einfallstor wird zum „Designer-Baby“.
Ich befürchte das, deswegen bin ich gegen die PID.
Weitere Infos: www.gehoerlosen-bund.de
Anton zu Gerlinde: Was unternehmen der Deutsche Gehörlosenbund
und die Behindertenverbände, um das Leben ungeborener
Menschen zu schützen und der eventuell zukünftigen
Selektion von Menschen vorzubeugen?
Gerlinde: Also, der Deutsche Gehörlosenbund ist
Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft „Hilfe
für Behinderte“. Das ist der Dachverband
aller Behindertenverbände, die sich gemeinsam gegen
die Embryonenforschung ausgesprochen haben. Wenn aber
ein Fall auftreten sollte, wo gehörlose Mütter
z.B. zur Abtreibung gezwungen werden sollten, werden
wir diese selbstverständlich unterstützen.
Ich sehe das im Zusammenhang mit dem Verbandsklagerecht,
das jetzt neu ist. Ich denke, da haben wir Möglichkeiten.
Anton: Laut einer Umfrage des Bundesverbandes Lebensrecht
lehnen es 71% der Deutschen ab, einen Embryo für
einen wissenschaftlichen oder medizinischen Zweck zu
verwenden, der nicht dem Leben des Embryos dient. Welche
Alternativen gibt es zur Embryonenforschung?
Sigrid: Die Alternative zur Embryonenforschung bzw.
zur embryonalen Stammzellforschung ist die Forschung
mit adulten (erwachsenen) Stammzellen. Das sind Zellen,
die in den Geweben von erwachsenen Menschen vorkommen,
die der Regeneration von Geweben dienen. Mit diesen
Stammzellen bestehen schon ganz gute Erfahrungen, also
beispielsweise bei der Knochenmarkstransplantation im
Fall von Leukämiekrankheiten wird mit Blutstammzellen
gearbeitet. Und diese Zellen sind nutzbar für dieselben
Forschungsansätze wie die embryonalen Stammzellen,
und aus meiner Sicht stellen sie mindestens eine gleichwertige
Alternative dar.
Es wird ein Mann gezeigt, wie er Stammzellen aus seinem
Blut spendet und Zellen aus Petrischalen wachsen
Die Alternative: Gewebezucht mit körpereigenen
erwachsenen Stammzellen, die z.B. aus dem Blut herausgenommen
werden. Dadurch kann z.B. Hautgewebe für Brandverletzte,
Herzmuskelgewebe und auch Knochengewebe als Gewebeersatz
gezüchtet und später wieder in den Patienten
eingesetzt werden.
Anton zu Sigrid: Ist eine Gentherapie beim Menschen
heute schon durchführbar oder ist dies ein „Geschäft
mit der Hoffnung“?
Sigrid: Also, bei der Gentherapie werden keine fremden
Gene von anderen Organismen in den Körper eingebracht,
sondern es wird versucht, Gene in Körperzellen
einzuschleusen, um damit bestimmte Stoffe im Körper
der Patienten zu produzieren. Dazu muss man aber sagen,
dass solche Versuche schon seit über 10 Jahren
im klinischen Versuch gemacht werden, ohne dass ein
Patient geheilt wurde. Deshalb würde ich auch hier
sagen: Es werden (oder es wurden) zu große Versprechungen
gemacht.
Anton vor Bundestag: Hier noch zwei Buchtipps zum Thema
„Gentechnik“. Der erste Tipp erklärt
die Grundpositionen der Genkontroverse und wurde von
Dr. Sigrid Graumann geschrieben.
Der zweite beschäftigt sich mit dem Thema aus christlicher
Sicht. Tschüss!
Bericht: Angela Wosylus
Moderation: Anton Schneid
Dometscher: Holger Ruppert,
Sebastian Braumandl,
Rita Wangemann,
Barbara Torwegge
Kamera: Thomas Mayer
Grafiken: Barbara Flammer
Schnitt: Joseph OumaBuchtipp: Sigrid Graumann: „Die
Genkontroverse“, Herder Spektrum Verlag 2001,
€ 9,90
Buchtipp: Ulrich Eibach: „Gentechnik & Embryonenforschung“,
R. Brockhaus Verlag, 2002, € 12,90
Webtipps: Bündnis Menschenwürde: www.buendnismenschenwürde.de
Initiative: www.stoppt-pid-und-klonen.de
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V. www.isl-ev.org
Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik: www.aerztinnenbund.de
Moderation Jürgen Stachlewitz: Ich denke, wie wichtig
es ist, dass sich auch Gehörlose und Schwerhörige
noch viel mehr mit diesem Thema beschäftigen können
und sich auch an den Diskussionen darüber beteiligen.
Wenn wir das nicht für nötig halten und weiter
schlafen, ist die Gefahr groß, dass man behinderten
Menschen in Zukunft immer weniger Recht auf Leben zugesteht!
Es gibt ein Spielfilm mit dem Titel „The Last
Deaf“. Er handelt davon, dass in 30 Jahren alle
Gehörlosen ausgestorben sind – bis auf einen.
Ich verabschiede mich schon von Ihnen und sage tschüß,
bis zum nächsten Mal!
Film „The Last Deaf“ von Reiner
Mertz, mit Jürgen Endress und Reiner
Mertz
Stummfilmähnliche Spielszenen, mit Musik unterlegt:
Ein Gehörloser stellt fest, dass außer ihm
keine Gehörlosen mehr existieren, und dass er von
einem Geheimpolizisten verfolgt wird...
Darsteller: Reiner Mertz,
Jürgen Endress,
Kerstin Endress u.a.
Regie: Reiner Mertz,
Jürgen Endress
Buch: Reiner Mertz
Kamera und Schnitt: Heinrich Georg Christian
Informationen über den Regisseur: www.mertz-art.de
Fax-Abruf-Service „Sehen statt Hören“:
0190 / 150 74 107 (EUR 0,62 / Min.)
Impressum:
Bayerischer Rundfunk, 80300 München;
Redaktion Geisteswissenschaften und Sprachen / SEHEN
STATT HÖREN
Tel.: 089 / 3806 – 5808, Fax: 089 / 3806 –
7691,
E-MAIL: sehenstatthoeren@brnet.de
Redaktion: Francine Gaudray, Bayer. Rundfunk, Ó
BR 2002 in Co-Produktion mit WDR
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft zur Förderung
der Gehörlosen und Schwerhörigen e. V.
Paradeplatz 3, 24768 Rendsburg, Tel./S-Tel.: 04331/589722,
Fax: 04331-589745
nach oben
|